Rechtliche Bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Fertigungsaufträge an die ISM Zerspanung GmbH.

Stand: September 2026 · gilt ausschließlich für Unternehmer


§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Fertigung, Bearbeitung und Lieferung von Bauteilen (Lohnfertigung) zwischen der ISM Zerspanung GmbH (nachfolgend „wir“ oder „uns“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“). Für Bestellungen über unser Kalkulationswerkzeug Nemero (nemero.tech) gelten die dort veröffentlichten Geschäftsbedingungen.

2. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.

3. Wir schließen Verträge ausschließlich mit Unternehmern. Vertragspartner können nur Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sein.

4. Die AGB gelten als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge gleicher Art mit demselben Kunden, und zwar in der bei seiner Bestellung gültigen oder jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung, ohne dass wir in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen müssen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern im Angebot nicht ausdrücklich eine Bindefrist genannt ist.

2. Grundlage unserer Angebote sind die vom Kunden übermittelten Zeichnungen, 3D-Modelle, Muster und Angaben. Ändern sich diese nach Abgabe des Angebots, kalkulieren wir neu.

3. Ein Vertrag kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung in Textform (E-Mail genügt) oder mit Ausführung der Lieferung zustande. Für Inhalt und Umfang der Leistung ist die Auftragsbestätigung maßgeblich.

4. Vor Annahme eines Auftrags prüfen wir insbesondere:

  • a) die technische Durchführbarkeit
  • b) die Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen und Angaben
  • c) die Bonität des Kunden (§ 5)

5. Offensichtliche Schreib- und Rechenfehler in Angeboten und Auftragsbestätigungen dürfen wir berichtigen.

§ 3 Preise

1. Es gelten die Preise unserer Auftragsbestätigung in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Verpackung und Versand werden gesondert berechnet und in der Auftragsbestätigung ausgewiesen.

2. Rohstoffzuschläge (z. B. bei starken Schwankungen der Metallbörsenpreise) weisen wir, wenn sie anfallen, in Angebot und Auftragsbestätigung gesondert aus.

3. Preisanpassung: Erhöhen sich nach der Auftragsbestätigung nachweislich unsere Kosten, können wir den Preis im Umfang der tatsächlichen Kostensteigerung anpassen — für den Materialanteil, wenn die vereinbarte Lieferzeit mehr als 30 Tage nach der Auftragsbestätigung liegt, für Lohn- und Energiekosten, wenn sie mehr als 8 Wochen danach liegt. Die Anpassung teilen wir dem Kunden vor Ausführung unter Angabe des Grundes mit. Übersteigt sie insgesamt 5 % des Auftragswertes, kann der Kunde binnen zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung vom Vertrag zurücktreten; bereits geleistete Zahlungen werden voll erstattet. Kostensenkungen geben wir im selben Umfang weiter.

4. Kosten für Sonderwerkzeuge, Vorrichtungen und Materialzertifikate werden gesondert berechnet, sofern dies vor Auftragsannahme vereinbart wurde.

§ 4 Zahlungsbedingungen

1. Die Rechnung wird mit Versand oder Bereitstellung der Ware ausgestellt und ist innerhalb des in der Auftragsbestätigung genannten Zahlungsziels fällig. Ist kein Zahlungsziel angegeben, beträgt es 30 Tage nach Rechnungsdatum.

2. Wir bieten folgende Zahlungsarten an:

  • a) Kauf auf Rechnung mit Zahlungsziel von 30 Tagen nach Rechnungsdatum (nach positiver Bonitätsprüfung)
  • b) Vorkasse
  • c) Barzahlung bei Abholung

3. Bei Neukunden oder unzureichender Bonität können wir eine Vorauszahlung oder Anzahlung verlangen; ihre Höhe wird in der Auftragsbestätigung festgelegt. Wurde Vorkasse vereinbart, ist der Zahlungseingang innerhalb von 14 Tagen ab Auftragsbestätigung erforderlich. Geht die Zahlung auch nach einer angemessenen Nachfrist nicht ein, können wir vom Vertrag zurücktreten.

4. Ein Skontoabzug wird nicht gewährt, soweit nicht ausdrücklich in Textform vereinbart.

5. Eine Aufrechnung des Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig; das gilt nicht für Gegenansprüche aus demselben Vertrag, insbesondere wegen Mängeln. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis. Die Abtretung von Forderungen des Kunden gegen uns an Dritte bedarf unserer Zustimmung in Textform; § 354a HGB bleibt unberührt.

6. Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Pauschale von 40,00 EUR nach § 288 Abs. 5 BGB; die Pauschale wird auf einen geschuldeten Schadensersatz wegen Rechtsverfolgungskosten angerechnet. Die erste Mahnung ist kostenfrei; jede Mahnung setzt eine Nachfrist von mindestens 10 Tagen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

7. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir außerdem berechtigt,

  • a) weitere Lieferungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten
  • b) für künftige Lieferungen Vorkasse zu verlangen
  • c) nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen

§ 5 Bonitätsprüfung

1. Wir behalten uns vor, vor Annahme eines Auftrags die Kreditwürdigkeit des Kunden zu prüfen.

2. Ergibt die Prüfung eine unzureichende Kreditwürdigkeit, können wir den Auftrag nur gegen Vorauszahlung oder eine Anzahlung von mindestens 50 % des Auftragswertes annehmen oder ihn ablehnen.

§ 6 Lieferzeit und Lieferung

1. Die in der Auftragsbestätigung genannte Lieferwoche ist voraussichtlich und unverbindlich, sofern sie dort nicht ausdrücklich als verbindlicher Liefertermin bezeichnet ist. Ein kalendermäßig bestimmter Fixtermin im Sinne des § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB wird nur vereinbart, wenn er in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als Fixtermin bezeichnet ist.

2. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt voraus, dass der Kunde alle Unterlagen, Freigaben (§ 13) und Beistellungen (§ 8) rechtzeitig und vollständig beibringt; für unsere eigene Belieferung gilt Ziffer 3.

3. Selbstbelieferungsvorbehalt: Unsere Lieferpflicht steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Belieferung durch unsere Vorlieferanten, sofern wir mit ihnen rechtzeitig ein Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, das zur Erfüllung dieses Auftrags ausreicht. Bleibt die Belieferung aus Gründen aus, die wir nicht zu vertreten haben, informieren wir den Kunden unverzüglich; können wir das Material auch anderweitig nicht zu zumutbaren Bedingungen beschaffen, sind beide Seiten zum Rücktritt berechtigt. Bereits geleistete Zahlungen erstatten wir.

4. Verzögerungen, die wir nicht zu vertreten haben — insbesondere ausbleibende oder verspätete Belieferung durch Vorlieferanten trotz sorgfältiger Auswahl und rechtzeitiger Eindeckung, Rohstoffknappheit oder höhere Gewalt (§ 20) — verlängern die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung. Wir informieren den Kunden über absehbare Verzögerungen unverzüglich.

5. Überschreitung: Wird eine unverbindliche Lieferwoche um mehr als 2 Wochen überschritten, kann der Kunde uns in Textform eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Wochen setzen. Erst mit deren Ablauf kommen wir in Verzug, soweit wir die Verzögerung zu vertreten haben; nach fruchtlosem Ablauf kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Beruht die Verzögerung auf Umständen nach Ziffer 4, verlängern sich diese Fristen um die Dauer der Behinderung; dauert sie länger als 8 Wochen, kann der Kunde nach angemessener Nachfrist zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet. Schadensersatz richtet sich nach § 17.

6. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

7. Mehr- oder Minderlieferung: Die Liefermenge stimmen wir in der Regel mit dem Kunden ab; eine solche Absprache geht vor. Ist nichts vereinbart, sind fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Menge zulässig, abgerundet auf ganze Stück — bei weniger als 10 Stück also keine. Berechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge. Das gilt nicht, wenn der Kunde bei der Bestellung eine genaue Stückzahl als verbindlich bezeichnet hat.

8. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Kunden per Paketdienst oder Spedition oder durch Selbstabholung an unserem Standort (Siemensstraße 4, 28857 Syke). Eine Abholung ist mindestens 48 Stunden vorher anzumelden.

9. Lagergebühr: Wird die Ware nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellungsanzeige abgeholt, oder wird der Versand auf Wunsch des Kunden oder aus von ihm zu vertretenden Gründen verschoben, berechnen wir ab dem 15. Tag eine Lagergebühr von 5,00 EUR pro Tag. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.

§ 7 Gefahrübergang, Versand und Verpackung

1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit der Übergabe an das Transportunternehmen oder, bei Selbstabholung, mit der Bereitstellungsanzeige auf den Kunden über. Das gilt auch, wenn wir die Versandkosten tragen.

2. Versandart und Versandweg wählen wir nach pflichtgemäßem Ermessen, soweit der Kunde keine Vorgaben gemacht hat.

3. Eine Transportversicherung schließen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden ab.

4. Verpackungsmaterial wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen.

§ 8 Beistellungen des Kunden

1. Stellt der Kunde Material, Rohteile oder Halbzeuge bei (Beistellungen), liefert er sie auf seine Kosten frei Werk Syke, rechtzeitig und in ausreichender Menge — einschließlich eines mit uns abgestimmten Zuschlags für Einrichtung und Ausschuss.

2. Wir prüfen Beistellungen bei Eingang nur auf Identität, Menge und äußerlich erkennbare Schäden. Zu einer Prüfung der Werkstoffeigenschaften (z. B. Zusammensetzung, Gefüge, Härte, innere Fehler) sind wir nicht verpflichtet.

3. Ausschuss, der auf Mängeln der Beistellung beruht (z. B. Lunker, Einschlüsse, Risse, abweichende Härte oder Eigenspannungen), geht nicht zu unseren Lasten, soweit der Mangel bei der Eingangsprüfung nach Ziffer 2 nicht erkennbar war. Die bis zur Feststellung des Mangels angefallene Bearbeitung berechnen wir nach Aufwand.

4. Für Beistellungen, die bei uns durch von uns zu vertretende Bearbeitungsfehler unbrauchbar werden oder die bei uns verloren gehen oder beschädigt werden, haften wir nach § 17.

5. Eine Versicherung der Beistellungen schließen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden ab.

6. Späne und Reststücke: Späne und nicht weiter verwendbare Abschnitte, die bei der Bearbeitung von Beistellungen anfallen, gehen mit ihrer Entstehung in unser Eigentum über, es sei denn, der Kunde verlangt bei der Bestellung ausdrücklich ihre Rückgabe.

7. Nicht verbrauchte Beistellungen halten wir nach Auslieferung des Auftrags 4 Wochen zur Abholung bereit oder senden sie auf Kosten des Kunden zurück. Holt der Kunde sie trotz Aufforderung mit einer weiteren Frist von 4 Wochen nicht ab und trifft er keine andere Bestimmung, dürfen wir sie verwerten oder entsorgen; auf diese Folge weisen wir in der Aufforderung gesondert hin. Ein Verwertungserlös wird mit unseren Kosten verrechnet und im Übrigen dem Kunden gutgeschrieben.

§ 9 Vorrichtungen, Werkzeuge und Programme

1. Von uns für einen Auftrag hergestellte oder beschaffte Vorrichtungen und Sonderwerkzeuge bleiben unser Eigentum, die dafür erstellten CNC-Programme stehen allein uns zu, auch wenn der Kunde sich anteilig an den Kosten beteiligt, soweit nichts anderes in Textform vereinbart ist.

2. Vorrichtungen, die nach Unterlagen des Kunden speziell für seine Teile gefertigt wurden, verwenden wir ausschließlich für Aufträge dieses Kunden.

3. Eine Pflicht zur Aufbewahrung von Vorrichtungen und Sonderwerkzeugen über die Auslieferung des Auftrags hinaus besteht nur, soweit sie vereinbart ist.

§ 10 Fertigungstoleranzen und Qualität

1. Sofern nicht ausdrücklich andere Toleranzen vereinbart wurden, gelten:

  • a) für zerspante Teile aus Metall und Kunststoff die Allgemeintoleranzen nach DIN ISO 2768-m (mittel); bei Kunststoffteilen sind Maßänderungen, die nach der Fertigung durch Feuchtigkeit oder Temperatur entstehen, kein Mangel
  • b) für Schweißkonstruktionen die Allgemeintoleranzen nach DIN EN ISO 13920, Klasse B für Längen und Winkel, Klasse F für Geradheit, Ebenheit und Parallelität
  • c) für 3D-gedruckte Teile die für das jeweilige Druckverfahren üblichen Toleranzen; engere Toleranzen gelten nur, wenn sie vereinbart sind

2. Engere Toleranzen können vereinbart werden; die Mehrkosten werden gesondert berechnet.

3. Oberflächen: Oberflächenqualität, Rauheit (Ra/Rz) und Bearbeitungsspuren sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn der Kunde sie ausdrücklich spezifiziert und wir sie in der Auftragsbestätigung bestätigt haben. Ohne Spezifikation fertigen wir nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten mit üblicher Oberflächenqualität.

4. Nur 3D-Modell ohne Zeichnung: Wird ausschließlich ein 3D-Modell übermittelt, sind keine Toleranzen, Oberflächen oder Bearbeitungsanforderungen vereinbart, soweit sie nicht im Modell selbst oder gesondert in Textform angegeben sind. Es gelten dann die Allgemeintoleranzen nach Ziffer 1.

5. Materialzertifikate (z. B. Abnahmeprüfzeugnis 3.1 oder 3.2 nach EN 10204) liefern wir nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde; die Kosten werden gesondert berechnet. Besondere Materialanforderungen sind bei der Bestellung anzugeben.

6. Materialsubstitution: Ist ein gewünschtes Material nicht verfügbar, können wir ein gleichwertiges Material verwenden, das den technischen Anforderungen entspricht. Wir informieren den Kunden vor Ausführung; er kann widersprechen.

§ 11 Kundenunterlagen

1. Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Unterlagen (Zeichnungen, 3D-Modelle, technische Spezifikationen) allein verantwortlich. Wir fertigen nach diesen Unterlagen.

2. Beruht eine Beanstandung auf fehlerhaften, unvollständigen, missverständlichen oder widersprüchlichen Kundenunterlagen, liegt vorbehaltlich Ziffer 3 kein von uns zu vertretender Mangel vor. Das betrifft insbesondere:

  • a) Fehler in 3D-Modellen (z. B. fehlerhafte Geometrie, fehlende Features, falsche Maße)
  • b) Fehler in Zeichnungen (z. B. fehlende Toleranzangaben, falsche Maße)
  • c) fehlende oder unklare Angaben zu Material, Oberfläche oder Toleranzen
  • d) Widersprüche zwischen 3D-Modell und Zeichnung

3. Zu einer Prüfung der Kundenunterlagen auf Konstruktion, Funktion, Plausibilität oder Fehlerfreiheit sind wir nicht verpflichtet. Auf Fehler, die bei üblicher Durchsicht offensichtlich sind, weisen wir hin.

4. Fertigungsgrundlage: Wir fertigen nach dem 3D-Modell des Kunden; liegt kein 3D-Modell vor, nach der Zeichnung. Liegen beide vor, ist für die Geometrie das 3D-Modell maßgeblich. Toleranzen, Passungen, Oberflächen- und sonstige Angaben, die nur die Zeichnung enthält, gelten zusätzlich. Ein Maß der Zeichnung geht dem 3D-Modell nur vor, wenn es dort ausdrücklich als „verbindlich“ gekennzeichnet ist und der Kunde bei der Bestellung darauf hinweist. Widersprüche, die bei üblicher Durchsicht offensichtlich sind, klären wir vor Fertigungsbeginn mit dem Kunden.

5. Wird eine Nacharbeit wegen fehlerhafter Kundenunterlagen erforderlich, berechnen wir den Aufwand nach unseren aktuellen Stundensätzen.

§ 12 Muster und Erstfertigung

1. Musterfertigungen werden nach Aufwand berechnet und dienen der Qualitätsprüfung. Aus ihnen ergibt sich keine Beschaffenheitsvereinbarung für die Serie; maßgeblich bleiben die für die Serie vereinbarten Spezifikationen.

2. Die Anzahl der Musterteile wird vor Auftragsbeginn abgestimmt.

3. Die Serienfertigung beginnt erst nach Freigabe der Muster durch den Kunden. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung weder eine Freigabe noch eine begründete Ablehnung in Textform, gilt die Freigabe als erteilt; auf den Fristbeginn und diese Folge weisen wir bei der Bereitstellung gesondert hin.

§ 13 Fertigungsfreigabe und Abnahme

1. Die Fertigung beginnt nach Freigabe durch den Kunden: durch Bestätigung der Auftragsbestätigung in Textform, durch Freigabe eines Musters (§ 12) oder dadurch, dass der Kunde der Auftragsbestätigung nicht innerhalb von 7 Tagen in Textform widerspricht. Auf den Beginn der Frist und diese Folge weisen wir in der Auftragsbestätigung gesondert hin.

2. Untersuchung und Mängelrüge richten sich nach § 16; bei Teillieferungen jeweils für die gelieferte Teilmenge.

3. Bearbeiten wir ausschließlich Teile, die der Kunde beistellt (reine Lohnbearbeitung), gelten ergänzend die Vorschriften über den Werkvertrag. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn wir dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt haben und er die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert (§ 640 Abs. 2 BGB).

§ 14 Kündigung und Änderung durch den Kunden

1. Der Kunde kann den Vertrag bis zur Fertigstellung jederzeit ganz oder für einen Teil der bestellten Menge kündigen (§ 648 BGB). Wir können dann die vereinbarte Vergütung verlangen, abzüglich der ersparten Aufwendungen und dessen, was wir durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erwerben oder zu erwerben böswillig unterlassen.

2. Statt dieser Abrechnung können wir pauschal verlangen:

  • a) bei Kündigung vor Beginn der Materialbeschaffung: nichts
  • b) nach Beginn der Materialbeschaffung, vor Fertigungsbeginn: die Materialkosten zuzüglich 20 % des Auftragswertes
  • c) nach Fertigungsbeginn: den Auftragswert abzüglich ersparter Aufwendungen

3. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Anspruch zusteht; uns bleibt der Nachweis eines höheren Anspruchs nach Ziffer 1 vorbehalten.

4. Änderungen an Zeichnungen, Modellen oder Spezifikationen sind nach Auftragsbestätigung nur vor Fertigungsbeginn und mit unserer Bestätigung in Textform möglich. Sie können zu einer Preisänderung und einer späteren Lieferzeit führen. Eine Erhöhung der Stückzahl ist vor Fertigungsbeginn möglich und wird zum dann gültigen Preis kalkuliert.

§ 15 Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum (Vorbehaltsware).

2. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verarbeiten und veräußern. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist nicht gestattet.

3. Bei Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen Waren.

4. Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware und der daraus hergestellten neuen Sachen in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.

5. Der Kunde bleibt zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt, solange er seinen Zahlungspflichten nachkommt.

6. Über Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen, insbesondere Pfändungen, unterrichtet uns der Kunde unverzüglich.

7. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, geben wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl frei.

§ 16 Gewährleistung

1. Mängelansprüche setzen voraus, dass der Kunde seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Offene Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware, in Textform anzuzeigen; versteckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung.

2. Wird die Ware in die Fertigung des Kunden eingebaut oder weiterverarbeitet, sind Mängel ausgeschlossen, die bei ordnungsgemäßer Untersuchung nach Ziffer 1 erkennbar gewesen wären.

3. Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz richtet sich nach § 17.

4. Kein Mangel liegt vor, soweit die Beanstandung beruht auf

  • a) Fehlern oder Lücken in den Kundenunterlagen (§ 11)
  • b) vom Kunden vorgegebenem Material oder mangelhaften Beistellungen (§ 8)
  • c) nicht vereinbarten Eigenschaften, insbesondere Optik und Bearbeitungsspuren ohne Oberflächenspezifikation (§ 10)
  • d) fehlerhafter Weiterverarbeitung, unsachgemäßem Transport, Lagerung oder Verwendung beim Kunden
  • e) normaler Abnutzung oder Verschleiß

5. Alle Teile werden nach Kundenspezifikation angefertigt. Ein Anspruch auf Rückgabe oder Umtausch mangelfreier Ware besteht nicht.

6. Stellt sich bei der Prüfung einer Reklamation heraus, dass kein Mangel vorliegt, und hätte der Kunde das bei zumutbarer Prüfung erkennen können, trägt er die Kosten der Prüfung nach unseren aktuellen Stundensätzen.

7. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung. Das gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, arglistigen Verschweigens eines Mangels, aus einer übernommenen Garantie, wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, für Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet werden (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB), sowie für den Rückgriffsanspruch nach §§ 445a, 445b BGB; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.

8. Für die Verteilung der Beweislast gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 17 Haftung

1. Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

2. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

3. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen arglistig verschwiegener Mängel und aus einer übernommenen Garantie.

4. Für Produktionsausfälle und sonstige Folgeschäden aus verspäteter oder mangelhafter Lieferung haften wir nach Maßgabe der Ziffern 1 bis 3.

5. Verzugsschaden: Bei leicht fahrlässig verursachtem Lieferverzug ist unsere Haftung für den Verzögerungsschaden auf 0,5 % des Wertes der verspäteten Teile je vollendeter Woche des Verzugs begrenzt, insgesamt auf höchstens 5 % dieses Wertes. Das gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Das Rücktrittsrecht des Kunden nach § 6 Ziffer 5 bleibt unberührt.

6. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 18 Schutzrechte

1. An unseren Angeboten, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht ohne unsere Zustimmung zugänglich gemacht werden.

2. Der Kunde steht dafür ein, dass die Fertigung nach seinen Unterlagen keine Rechte Dritter (Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Urheberrechte) verletzt. Er stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer solchen Verletzung entstehen.

§ 19 Geheimhaltung und Kundendaten

1. Beide Vertragspartner behandeln alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werdenden geschäftlichen und technischen Informationen vertraulich, auch für 3 Jahre nach Ende der Geschäftsbeziehung.

2. Ausgenommen sind Informationen, die

  • a) öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Verletzung dieser Pflicht beruht
  • b) dem Empfänger vorher rechtmäßig bekannt waren
  • c) unabhängig entwickelt wurden
  • d) aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Pflichten offengelegt werden müssen

3. Zeichnungen, Modelle und Muster des Kunden nutzen wir ausschließlich zur Abwicklung seiner Aufträge. Auftragsunterlagen bewahren wir auf, damit sich ein Auftrag auch nach Jahren nachvollziehen und eine Nachfertigung zum selben Stand ausführen lässt; Einzelheiten stehen in unserer Datenschutzerklärung.

§ 20 Höhere Gewalt

1. Für Ereignisse höherer Gewalt, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen — insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Feuer, Unwetter, Überschwemmung, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Energie- oder Rohstoffmangel —, haften wir nicht.

2. Dauern solche Umstände länger als 3 Monate, sind beide Seiten zum Rücktritt berechtigt. Bereits erbrachte Leistungen sind angemessen zu vergüten.

§ 21 Rücktritt

1. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn

  • a) der Kunde trotz Aufforderung und angemessener Frist erforderliche Unterlagen, Freigaben oder Beistellungen nicht beibringt
  • b) sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass die Ausführung aus technischen Gründen nicht möglich ist, und dies bei Vertragsschluss für uns nicht erkennbar war
  • c) unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist und der Kunde trotz Aufforderung innerhalb angemessener Frist weder Vorauszahlung leistet noch Sicherheit stellt (§ 321 BGB)
  • d) der Kunde über für den Vertrag wesentliche Umstände falsche Angaben gemacht hat

2. Im Fall des Rücktritts erstatten wir bereits geleistete Zahlungen, abzüglich des Wertes bereits erbrachter und für den Kunden verwertbarer Leistungen. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.

§ 22 Datenschutz

1. Personenbezogene Daten verarbeiten wir nach Maßgabe unserer Datenschutzerklärung.

§ 23 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag unser Geschäftssitz (Syke). Wir sind auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

3. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB). Für ihren Inhalt ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag oder unsere Bestätigung in Textform maßgebend.

4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


ISM Zerspanung GmbH

Siemensstraße 4

28857 Syke

Deutschland

Telefon: +49 4242-8661380

E-Mail: info@ism-zerspanung.de